Vor etwa einer Woche wurde der Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in der EU durch Apple gestoppt. Nun hat das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung so weit eingeschränkt, dass Samsung sein Galaxy Tab 10.1 nur nicht in Deutschland verkaufen darf.
Ein Gerichtssprecher begründete es damit, dass sie sich nicht sicher seien, ob das Landgericht Düsseldorf eine europaweite einstweilige Verfügung aussprechen dürfe. Für Deutschland bleibt sie aber weiterhin bestehen. Am 25. August wird es eine mündliche Anhörung geben, bei der sich Samsung verteidigen kann.